1. Abschluss des Vertrages:
1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrags zur
Ausbildung verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich, vorgenommen
werden.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form.
2. Leistungen:
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen in unseren aktuellen Prospekten und Preislisten
sowie Angaben in der Kursbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des
Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die
Ortsüblichkeit und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort
zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel - und Ortsprospekten, die
der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr.
Dies gilt ebenso für weitere Angebote der Vertragspartner.
2. Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern,
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht
bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.
3. Bezahlung:
a.) Ausbildungskurse (Theorie und Praxis) Kursgebühren (19%MWST) und
Lehrmittel (7%MWST) sind sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung
in voller Höhe zu bezahlen.
b.) Die Kurskosten sind den aktuellen Preislisten zu entnehmen.
c.) Bei Überweisungen muss die Wertstellung innerhalb von 14 Tagen auf
unserem Konto erfolgen. Bei Zahlungen durch Überweisung bitten wir die
Rechnungsnummer mit anzugeben. Bankverbindung : Postbank Stuttgart ( 600 100
70 ) Konto 537 89-707.
4. Leistungs- und Preisänderung:
1. Abweichungen einzelner Kursleistungen vom Inhalt des Kursvertrags, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht
erheblich sind und dem Kunden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Kurse nicht beeinträchtigen.
2. Wir verpflichten uns, den Kunden von solchen Leistungsänderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist u. die
Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
3. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise zu ändern, sofern der
Kurstermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und sich
unsere Kosten aus unvorhersehbaren Gründen wesentlich erhöht haben. Ändern
sich behördlich festgelegte Tarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise
jederzeit möglich.
4. Prüfungsgebühren legen der Gesetzgeber und die Prüfungsausschüsse fest.
Änderungen in der Höhe der Prüfungsgebühren beeinträchtigen diesen
Kursvertrag nicht. Darunter fallen ebenso die Reisekosten der Prüfer, die
jeweils zu jeder Prüfung individuell festgelegt werden. Höhere Kosten sind
durch den Prüfling zu tragen.
5. Die Leistungen bei der Motorbootausbildung sind den aktuellen Preislisten
zu entnehmen. Für darüber hinausgehende Leistungen werden die in den
aktuellen Preislisten verzeichneten Kosten zusätzlich berechnet.
6. Motorbootfahrtermine sind individuell verabredete Termine, die spätestens
5 Tage vor dem Fahrtermin abgesagt werden müssen. Nicht abgemeldete
Fahrtermine werden pro Fahrstunde mit 20,-€ dem Kursteilnehmer in Rechnung
gestellt. Eine Abmeldung in der Zeit von fünf Tagen vor Kurstermin bleibt
ohne Kosten.
7. Bei Nichtbestehen des praktischen Teils der Prüfung werden weitere,
notwendige Fahrstunden zusätzlich berechnet. Außerdem berechnen wir für die
Prüfungsanmeldung und Prüfungsfahrt einen Betrag in Höhe von 40,-€. Die
Prüfungsgebühren bleiben davon unberührt.
5. Rücktritt durch den Kunden: Ersatzperson Ausbildungskurse und Törns :
1. Der Kunde kann vor Kursbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der
Rücktritt bedarf der schriftlichen Form. Der Posteingang bei uns bestimmt
den Tag der Kündigung.
2. Tritt der Kunde vom Kursvertrag zurück, sind wir berechtigt den hierdurch
entstandenen Schaden wie folgt pauschal in Rechnung zu stellen
(pauschalisierten Schadenersatz):
a) Bei Kündigung bis 30 Tage vor Kursbeginn sind pauschal 50 % der
Kurskosten, bei Gruppenbuchungen sind pauschal 80% des vereinbarten
Kurspreises zu entrichten.
b) Bei Kündigung ab 30 Tage vor Kursbeginn und ab Kursbeginn oder während
des Kurses sind pauschal 100% des Kurspreises zu entrichten.
c) Kündigungen aufgrund von Krankheiten jeglicher Art können, wenn die
Krankheit durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, angenommen werden. In
diesem Falle sind pauschal die Kurskosten in voller Höhe zu entrichten. Eine
Rückerstattung ist lediglich im Bereich der nicht erfolgten
Praxismotorbootstunden pauschal in Höhe von 50% anteilmäßig auf die Kosten
der noch nicht erfolgten Kurseinheiten möglich.
d) Lernmaterial und Lehrmittel können generell nicht zurückgenommen werden.
e) Kurspreis ist der vereinbarte Preis, also auch ein Preis der durch Kosten
für Theorie und Praxis zusammenkommen kann (Kompaktpreis z.B.
Sportbootführerschein Binnen Motor Theorie und Praxis sowie den Lehrmitteln
mit 7%MWST).
6. Mindestteilnehmerzahl:
1. Für unsere Segel - und Motorbootkurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von
mindestens fünf Kursteilnehmern.
2. Für Ausbildungstörns gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen.
3. Wird diese oder eine bei Vertragsabschluss genannte Teilnehmerzahl nicht
erreicht, sind wir berechtigt vom Kursvertrag zurückzutreten und die
Durchführung des Kurses abzulehnen. In diesem Falle erhält der Kunde den
Kurspreis zurück. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände:
1. Wird die Reise bzw. der Kurs infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere
Unruhen, Naturereignisse, Streik, Treibstoffmangel) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir wie auch der Kunde den
Vertrag kündigen.
2. Krankheit ist kein außergewöhnlicher Umstand.
3. Wird der Vertrag nach 7.1 gekündigt, so können wir für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung des Kurses noch zu erbringende Leistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Nicht in Anspruch genommen Leistungen: Nimmt der Kunde einzelne
Kursleistungen nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den
Kurspreis. Soweit wir durch das Verhalten des Kunden Aufwendung ersparen,
werden sie ihm erstattet.
9. Vertragswidriges Verhalten des Kunden: Wir sind berechtigt, vor
Antritt des Kurses von den Verträgen zurückzutreten oder nach Antritt vom
Kurs außerordentlich zu kündigen, wenn der Kursteilnehmer die Durchführung
des Kurses ungeachtet einer Abmahnung, die den Kurs nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Beendigung des Vertrags gerechtfertigt ist. Machen wir von diesem Recht des
Rücktritt oder der Kündigung Gebrauch, so behalten wir den Anspruch auf den
Kurspreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangen, einschließlich der uns
etwa von Leistungsträgern gut gebrachten Beträgen. Sehen wir uns gezwungen,
einen Teilnehmer nach vorheriger Kündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so
hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft
diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende
Schadensansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.
10. Haftung , Haftungsbeschränkung , Haftungsausschuss:
1. Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bedingungen
entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns
selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
2. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund
insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss positiver
Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit der Handlung und
Gefährdungshaftung auf den doppelten Kurspreis.
a) Dies gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, soweit diese weder auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Dies gilt für sonstige Schäden, soweit diese weder auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen.
3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
gesetzliche Vorschriften nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber
hierauf berufen.
4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden und in unseren
Ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
5. Kommt uns die Stelle eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt
sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den Internationalen Abkommen in Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung ( nur Flüge nach USA und Kanada
). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust oder
Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten
auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen.
11. Pass -, Visa -, Devise - und Gesundheitsvorschriften: Der Kunde
ist für die Einhaltung der Pass -, Visa -, Zoll -, Devisen und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch
wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
12. Benutzung der Sportboote und Übernahme von Schadenskosten :
1. Die Benutzung unserer Sportboote (Jollen, Katamarane, Yachten) geschieht
auf eigene Gefahr und Risiko.
2.Mängel an Geräten und am Kursablauf sind sofort den Verantwortlichen zu
melden
3. Die Sicherheitsvorschriften der Schule sind einzuhalten. Ebenso ist den
Weisungen des Schulpersonals Folge zu leisten. Rettungsmittel sind bei
entsprechender Gefahr (Gewitter, Sturm, etc.) sofort zu benützen. Während
der Segelpraxisausbildung ist bei Sturmwarnung sofort der nächste Hafen
anzulaufen.
4. Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sind vom
Verursacher selbst zu bezahlen.
5. Wer an einem Praxiskurs oder an einem Törn teilnimmt, verpflichtet sich,
dass seine Schwimmleistungen ausreichen, um sich selbständig 30 Minuten über
Wasser halten zu können. Außerdem ist immer zweckgerechte Kleidung zu
tragen. Unzureichende Kleidung verursacht Auskühlung und kann im Extremfall,
bei längerem Aufenthalt im kalten Wasser zum Tod führen. Die Schule kann bei
solchem Fehlverhalten nicht verantwortlich gemacht werden.
6. Wir schulen in Revieren, in denen statistisch genügend windreiche Tage
vorhanden sind. Bei ausbleibendem Wind kann dies nicht unserer Schule
angelastet werden. Ebenso sind wir nicht für das übrige Wetterverhalten
verantwortlich zu machen.
13. Prüfungstermine und Prüfungskosten: Für die Anmeldung zur Prüfung
benötigen wir vier Wochen vor dem Prüfungstermin folgende
Prüfungsunterlagen: Antrag, Passbild, Führungszeugnis oder
Führerscheinkopie, ärztliches Zeugnis und die Prüfungsgebühren. Ein
automatischer Anspruch auf eine Prüfung ist durch diesen Vertragsabschluss
nicht gegeben. Die zu den Kursen angebotenen Prüfungstermine müssen
eingehalten werden. Weitere Schulungsmaßnahmen nach dem zugehörigen
Prüfungstermin sind entsprechend unserer Preisliste zusätzlich zu bezahlen.
Wir bemühen uns die Prüfungsorganisation so optimal wie möglich zu
gestalten, haften jedoch nicht für die Arbeit und Terminierung der
Prüfungsausschüsse.
14.Ausbildungsteilnahme/Prüfungsvorbereitung:
1. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zusätzlich zu Theorie - und
Praxisunterricht, selbsttätig auf die Prüfung vorzubereiten. Außerdem sind
die Kurstermine regelmäßig zu besuchen. Dabei sind auch die Kurszeiten
einzuhalten!
2. Die Mindeststundensätze zu den Befähigungsnachweisen sind von den
Teilnehmern zu erbringen. Motorbootpraxis 5 Stunden zuzüglich Einführung
Praxis. Theoriekursstunden nach den Angaben im Kursplan. Wir behalten uns
vor bei mehrmaligen Fehlen (mehr als zweimal) in den Theoriekursen , ohne
Erstattung von Kursgebühren, die Prüfungsanmeldung abzulehnen.
15. Reklamationen an Kursleistungen oder an Booten müssen sofort dem
Kursleiter angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr
berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Reklamationen in Bezug auf die
Kursplanung.
16. Unwirksamkeit eines Teils der Geschäftsbedingungen: Ist oder wird
eine der Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, so hat
dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Wir sind
vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zuverlässige
Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitest
gehendsten erreicht. Notfalls finden die gesetzlichen Vorschriften
Anwendung. Verliert ein Teil der Geschäftsbedingungen durch Urteil oder
Gesetzesänderungen seine Wirksamkeit, tritt der dem unwirksamen Teil der AGB
nächststehende durch Gesetz formulierten Gesetzestext hierfür ein.
17. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand Ludwigsburg vereinbart.