UBI
UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone
Service on Inland Waterways
Ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen
Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der
Buchstabiertafel.
Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind
nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des
Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten
von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer
Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung
zum UBI verkürzt.
Im Kurspreisenthalten.
Zusätzlich zu erwerben:
SRC
Beschränkt gültiges
Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur
Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und
Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf
Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer
Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit
anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines
deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden
ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich
terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten
(Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und
Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer
UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
Im Kurspreis enthalten
Für den
Betrieb von Seenotfunkbaken und NAVTEX wird kein Seefunkzeugnis
benötigt.